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	<title>Comments on: Zur Gründung des Zentralrats der Ex-Muslime</title>
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	<description>Wir trennen Staat und Religion</description>
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		<title>By: Evolutionäre Humanisten Berlin-Brandenburg e.V.</title>
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		<dc:creator>Evolutionäre Humanisten Berlin-Brandenburg e.V.</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Feb 2010 08:41:43 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;strong&gt;Nun auch in Österreich: Zentralrat der Ex-&#160;Muslime...&lt;/strong&gt;

Wie die Webseite Laizismus.at heute meldet, wird sich auch in Österreich ein Zentralrat der Ex-Muslime gründen. Dazu erst einmal: herzlichen Glückwunsch! Der Besuch der Menschenrechtsaktivistin und Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime in Deutschl...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Nun auch in Österreich: Zentralrat der Ex-&nbsp;Muslime&#8230;</strong></p>
<p>Wie die Webseite Laizismus.at heute meldet, wird sich auch in Österreich ein Zentralrat der Ex-Muslime gründen. Dazu erst einmal: herzlichen Glückwunsch! Der Besuch der Menschenrechtsaktivistin und Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime in Deutschl&#8230;</p>
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		<title>By: Alexander Rezner</title>
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		<dc:creator>Alexander Rezner</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Feb 2010 01:41:04 +0000</pubDate>
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		<description>Ich finde es immer sehr unglücklich, wenn jemand das begriffliche Konstrukt &quot;Ehrenmord&quot; verwendet. Der aufklärerischen Sache dienlicher und objektiv richtig ist der Begriff &quot;Mord&quot;! Danach sollte auch die Verfolgung und das Strafmaß bemessen werden.
Wie sieht es rechtlich mit Genitalverstümmelungen in Österreich aus? Auch eine medizinisch nicht indizierte chirurgische Operation ist nach meinem persönlichen Rechtsverständnis schwere Körperverletzung, falls sie nicht von betroffenen Erwachsenen in deren freien Selbstbestimmung an sich selbst gebilligt wird. Auch medizinisch unnötige Genitalbeschneidungen bei Knaben sollen daher strafrechtlich zu ahnden sein!
Was sagt die österreichische Rechtslage dazu?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich finde es immer sehr unglücklich, wenn jemand das begriffliche Konstrukt &#8220;Ehrenmord&#8221; verwendet. Der aufklärerischen Sache dienlicher und objektiv richtig ist der Begriff &#8220;Mord&#8221;! Danach sollte auch die Verfolgung und das Strafmaß bemessen werden.<br />
Wie sieht es rechtlich mit Genitalverstümmelungen in Österreich aus? Auch eine medizinisch nicht indizierte chirurgische Operation ist nach meinem persönlichen Rechtsverständnis schwere Körperverletzung, falls sie nicht von betroffenen Erwachsenen in deren freien Selbstbestimmung an sich selbst gebilligt wird. Auch medizinisch unnötige Genitalbeschneidungen bei Knaben sollen daher strafrechtlich zu ahnden sein!<br />
Was sagt die österreichische Rechtslage dazu?</p>
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