FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Laizismus und Laizität?
Was ist Laizismus?
Ist Laizität nicht selbstverständlich für einen Staat?
Sind Staat und Religion nicht schon fein säuberlich von einander getrennt in Österreich?
Wird hier die Religionsfreiheit in Frage gestellt?
Können Gläubige diese Petition unterschreiben?
Ich kann diesen Text nicht unterschreiben, würde aber gerne.
Welche Folgen hat das für das Konkordat?
Soll der öffentliche Raum religionsfrei sein?
Was ist der Unterschied zwischen Laizismus und Laizität?
Bislang wurden die Wörter in der deutschen Sprache synonym, also gleichbedeutend im engeren Sinn verwendet. Tatsächlich kristallisiert sich aber eine differenzierte Verwendung heraus, dergestalt, dass die GegnerInnen des Laizismus diesen gerne als -ismus punzieren. Wir verwenden daher lieber den Begriff, der dem französischen laïcité ähnlicher ist, nämlich Laizität.
Laizismus (Wikipedia) ist die konsequente in der Verfassung eines Staates festgeschriebene Trennung von Staat und Religion.
Definition nach Brockhaus
Laizismus,der – Im 19.Jhd. in Frankreich entstandene und dort seit 1905 durch das Gesetz der Trennung von Kirche und Staat realisierte Bestrebung, den Einfluss der Kirche auf den Staat und das öffentliche Leben einzuschränken. Die Positionen des Laizismus sind grundsätzlich antiklerikal, nicht aber notwendig antireligiös oder antichristlich. – Klerikal = Streng kirchlich; durch Kleriker (= Kirchliche Amtsträger) und deren Vorrechte und Privilegien bestimmte Machtausübung.
Ist Laizität nicht selbstverständlich für einen Staat?
Diese scheinbare Selbstverständlichkeit der Laizität ergibt sich aus der historischen Notwendigkeit traditionelle Vorrechte von Religionsgemeinschaften nicht wieder aufleben zu lassen.
Ein Beispiel: Niemand würde heute die Trennung von Staat und Blasmusikvereinen fordern. Das liegt wohl darin begründet, dass Blasmusikvereine bislang keine Sonderrechte exerzieren durften. Würde sich jemand durch die Herabwürdigung der Lehren der Posaune in seinen Blasmusikgefühlen verletzt fühlen und die entsprechende Aufnahme eines Paragraphen in das Strafgesetzbuch fordern, der dies zu einem Straftatbestand werden ließe, dann würde diese Idee wohl keine Zustimmung bekommen.
Wenn auf derartige Gesetze aus irgendwelchen Gründen dennoch entstehen und die Jahrhunderte überdauern, dann erwerben sie offensichtlich eine Legitimation, die sich einer Überprüfung hartnäckig widersetzt, zumal es Gruppierungen gibt, die an ihrem Weiterbestand interessiert sind.
Sind Staat und Religion nicht schon fein säuberlich von einander getrennt in Österreich?
In Österreich ist das nicht der Fall. Es gibt keineswegs eine vollständige Trennung von Staat und Religion. Die Kirchen können eine Reihe an Rechten ausüben, die anderen Gruppierungen (zurecht) verwehrt bleiben. Dazu zählen
- Religionsunterricht
- Besonderer Schutz von religiösen Gefühlen (Blasphemieparagraph)
- u.v.m.
Eine (noch nicht nachrecherchierte) Liste findet sich z. B. auf Wikipedia unter dem Eintrag Religionsfreiheit in Österreich

Wird hier die Religionsfreiheit in Frage gestellt?
Die Religionsfreiheit wird hier nicht in Frage gestellt. Jeder Mensch ist frei, zu glauben oder nicht zu glauben, was er will. Doch aus den persönlichen Überzeugungen Sonderrechte abzuleiten, ist auch dann nicht legitim, wenn diese Überzeugungen von einem gewissen Anteil der Gesamtbevölkerung geteilt werden und mit Demokratie zum Teil nur schwer in Einklang bringen zu sind.
Können Gläubige diese Petition unterschreiben?
Natürlich kann jede/r diese Petition unterschreiben. Auch Gläubigen sollte die Trennung von Staat und Religion ein unterstützenswertes Anliegen sein. Der Verzicht auf einige persönlich in Anspruch genommene Privilegien, die vielen MitbürgerInnen nicht zur Verfügung stehen, kann für niemanden ein ein Grund sein, Unrecht weiter bestehen zu lassen.
Viele Gläubige haben mit diesem Zustand selbst ein Problem und sehen keine Unvereinbarkeit zwischen Demokratie und Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft. Trotzdem sei an dieser Stelle unpolemisch bemerkt, dass dies einen logischen Widerspruch in sich birgt, nämlich nicht nur für Säkulare, sondern auch für die Kirchen selbst.
Ich kann diesen Text nicht unterschreiben, würde aber gerne.
Solange wir in der Beta-Phase sind, kann der Text adaptiert werden, solange das mit dem generellen Ziel verträglich ist. Einige Eintragungswillige haben schon Verbesserungsvorschläge gemacht, die berücksichtigt wurden.
Welche Folgen hat das für das Konkordat?
Das Konkordat (von 1933) mit dem Vatikan wird bei einer konsequenten Trennung von Staat und Religion nicht unberührt bleiben können. Dieser Vertrag der Republik Österreich mit einem nicht-demokratischen Staat kann dann in seiner jetzigen Form nicht weiterbestehen.
Soll der öffentliche Raum religionsfrei sein?
Das Ziel der Initiative ist nicht Religionen und religiöse Symbole aus der Öffentlichkeit zu verdrängen, sondern die Privilegien der staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften zu beseitigen. Jeder Mensch ist frei zu glauben, woran er will. Kirchen, religiöse Bauwerke und öffentlich zur Schau gestellte religiöse Symbole widersprechen nicht der Laizität des Staates. Die Freiheit den Glauben gleichberechtigt auszuüben bzw. keinen Glauben auszuüben, wird durch die Laizität überhaupt erst ermöglicht. Die Beseitigung bestehender Privilegien schließt aber auch mit ein, dass staatliche/öffentliche Einrichtungen frei von religiösen Symbolen sind.











