Was will die Laizismus-Initiative?

Wir wollen die Demokratie in Österreich im 21. Jahrhundert ein Stück weiter entwickeln und diese Republik zu einem laizistischen Staat werden lassen. Die vollständige Trennung von Staat und Religion ist das mittelfristige Ziel der Laizismus-Initiative.

Die folgende Erklärung und deren breite Unterstützung sollen ein erster Schritt dazu sein. Zunächst gilt es aber Bewusstsein für die Problematik zu schaffen und Gleichgesinnte hinter diesem Anliegen zu vereinen. Eine Übergabe dieser Erklärung an die demokratisch gewählten RepräsentantInnen im Parlament wird folgen.

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Erklärung – Die Laizismus-Initiative

Erklärung, Version 6, 10.9.2009, Warum gibt es mehrere Versionen?

1) Die Trennung von Staat und Religion

Die Trennung von Staat und Religion bzw. Weltanschauung ist Voraussetzung und integraler Bestandteil einer Demokratie. Dieses laizistische Prinzip gewährleistet die Gleichbehandlung der Religionen, Weltanschauungen, die Glaubensfreiheit und die Freiheit nicht zu glauben.
Kurz gesagt: Der Staat räumt keiner Religionsgemeinschaft oder Weltanschauung Sonderrechte ein und sorgt dafür, dass Religion keine staatliche oder öffentliche Funktion hat.

Der Staat erkennt damit Religion (wie auch Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, etc.) nicht als kategorienbildendes Merkmal an und bleibt somit neutral. Laizität gehört damit zum Wesen einer Demokratie schlechthin.

Demokratie ist durch das Volk legitimiert (siehe Artikel 1 der Bundesverfassung).

Artikel 1. Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.

(Zumindest die großen monotheistischen) Religionen beziehen ihre Legitimation und letztgültige Autorität anders: aus dem Jenseits, das sich, in der freundlichsten aller Interpretationen, der Beweisbarkeit entzieht, jedenfalls aber keinen nachweisbaren Einfluss auf das Leben hier und jetzt ausübt. Staat und Religion sind konkurriernde Institutionen mit jeweils eigenen Gesetzen, die im Widerspruch zueinander stehen können.

2) Die Situation in Österreich

Die Trennung von Staat und Religion ist in Österreich nicht vollzogen. Die Republik Österreich teilt die persönlichen Weltanschauungen in staatlich anerkannte und nicht-anerkannte und diskriminiert somit. Verschlimmert wird dieses Unrecht nur dadurch, dass staatlich anerkannte Religionen noch Sonderrechte ausüben dürfen, die sich durch nichts rechtfertigen lassen.

Welche Rechte sind gemeint?

Ein kleiner Auszug:

  • Religionsunterricht
  • Befreiung von der Stellungspflicht und Wehrdienst
  • Steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags
  • Herausgabe von Meldedaten
  • Besonderer Schutz von religiösen Gefühlen
  • u. v. m.

(Anm. Eine Liste befindet sich hier. Speziell in diesem Punkt bitten wir um entsprechende Anmerkungen, falls etwas nicht stimmt oder ergänzt gehört.)

Vor allem in einem Punkt gibt es dringenden Änderungsbedarf, dem Religionsunterricht.

3) Religionsunterricht

Historische Unaufgeklärtheit und übertriebene Toleranz gegenüber religiösen Weltanschauungen im Rahmen des staatlichen Unterrichtswesens führten dazu, dass Religion (weiter) an Schulen unterrichtet werden darf bzw. in Österreich sogar muss. Dieser Religionsunterricht erfolgt aber weder auf Basis wissenschaftlicher Kriterien, noch werden die als offenbarte Fakten präsentierten Mythen kritisch hinterfragt oder vergleichend zueinander bzw. zur Realität in Beziehung gesetzt.
Kurz gesagt: im Religionsunterricht werden Märchen als Tatsachen präsentiert.

Abgesehen davon legt(e) der Staat mehr oder weniger willkürlich fest, welche Kirchen und Religionsgemeinschaften Religion unterrichten dürfen und diskriminiert somit nach Religionszugehörigkeit. AtheistInnen, AgnostikerInnen und Andersgläubige sind vom Religionsunterricht, auch wenn es möglich ist sich anzumelden, de facto ausgeschlossen.

Die Laizismus-Initiative will daher die ersatzlose Streichung dieses Privilegs. Über die Art und Relevanz eines konfessionsunabhängigen Ethikunterrichts als neues Lehrangebot, keineswegs als Ersatz eines Religionsunterrichts, kann und soll an anderer Stelle diskutiert werden. Die notwendige Vermittlung der historischen, psychologischen und medizinischen (Fehl)Leistungen der Religionen (Inquisition, Beschneidung, Erbsünde, Moral, etc.) können sehr gut objektiviert und vergleichend in anderen Unterrichtsfächern Platz finden.

4) Forderung

Wir fordern daher nicht mehr und nicht weniger als die Streichung der gesetzlichen Privilegien der staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften in Österreich sowie die konsequente und vollständige Trennung von Staat und Religion entprechend dem Prinzip der Laizität.



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